Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütung zum 1. März 2025

Ende Januar haben der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) einen neuen Tarifvertrag über die Vergütung für Auszubildende abgeschlossen.

Sie finden hier die Eckpunkte des vereinbarten Tarifvertrags.

Bitte beachten Sie, dass die Allgemeinverbindlichkeit für diesen Tarifvertrag wieder rückwirkend zum 01.03.2025 beantragt wird. Erfahrungsgemäß wird diesem Antrag stattgegeben, daher empfehlen wir Ihnen, den Vertrag zum 01.03.2025 zur Anwendung zu bringen.

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